Stipendien und Förderung

Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Bewerben können sich Studierende der Bergischen Universität oder Studienanfängerinnen und -anfänger, die zum Wintersemester im Jahr der Bewerbung ihr Studium an der Bergischen Universität aufnehmen.

Die Förderdauer beläuft sich auf zwei Semester und kann bei guten Leistungen verlängert werden. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Der Stipendienantrag für das jeweilige Stipendienjahr (von Oktober bis September) muss im Bewerbungszeitraum zwischen Anfang Juni und Ende August in unserem Online-Tool gestellt werden.

In unserem aktuellen Flyer finden Sie weitere hilfreiche Informationen speziell zum Ablauf des Deutschlandstipendiums an der Bergischen Universität Wuppertal!


Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!

Zwar spielen gute Noten eine Rolle bei der Auswahl der Stipendiat*innen, aber scheuen Sie sich nicht, sich auch mit einer zwei vor dem Komma zu bewerben! In unserem unkomplizierten Online-Bewerbungsverfahren kommt es auch auf das Motivationsschreiben an, in welchem vor allem soziales Engagement und besondere Lebensläufe im Mittelpunkt stehen können.

Die Bewerbung ist so konzipiert, dass Ihnen möglichst viel Aufwand erspart bleibt. Den Antrag können Sie ohne Probleme innerhalb eines Tages ausführen - falls Sie es denn wollen. Der Bewerbungsvorgang kann problemlos pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Ein Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite), in dem Sie uns darstellen können, warum Sie sich auf ein Stipendium bewerben und warum die Bergische Universität Sie fördern sollte.
  2. Lebenslauf (tabellarisch).
  3. Auszug aus dem Leistungspunktekonto (gilt nur Bewerberinnen und Bewerber, die sich im kommenden Wintersemester bereits im 2. Hochschulsemester oder einem höheren befinden).
  4. Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Wintersemester*.
  5. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung.

Falls zutreffend:

  1. Ggf. Ausbildungszeugnis.
  2. Ggf. Arbeitszeugnisse.
  3. Ggf. Praktikumszeugnisse.

Empfänger Ihres Antrags ist die Prorektorin für Studium und Lehre.

* Falls Ihnen Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester zurzeit noch nicht vorliegt, können Sie Ihre Bewerbung zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Frist absenden. Sollte Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegen, können Sie Ihre Bewerbung dennoch mit dem Ablauf der Frist abschicken und uns die Bescheinigung in Absprache nachreichen. Bitte warten Sie aber in jedem Fall bis Ende August ab und senden Sie möglichst nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen ab!

Folgend finden Sie unsere Vergaberichtlinien, das Stipendiengesetz und die aktuellen Hinweise des BMBF zur Doppelförderung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: