Stipendien & Förderung

Nachfolgend haben wir zielgruppenorientiert die wichtigsten und häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie Ihr Anliegen nicht in den FAQs finden, helfen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch weiter.

Zur besseren Übersicht haben wir die Fragen in nachfolgende Kategorien unterteilt:

- Fragen von Bewerber*innen bzw. Interessierten
- Fragen von aktiven Stipendiat*innen (inkl. Verlängerungsverfahren)
- Fragen von Fördernden und potentiellen Stifter*innen

Bewerber*innen

Die Zu- bzw. Absagen für das Deutschlandstipendium werden Sie Mitte/Ende Oktober erhalten.

Alle Student*innen sowie alle Schulabgänger*innen, die sich an der Bergischen Universität Wuppertal immatrikuliert haben, können sich bewerben. Wie auf unserer Seite zum Bewerbungsverfahren (link) beschrieben: Scheuen Sie sich nicht, sich zu bewerben. Ihr soziales Engagement und die Hürden, die Sie in Ihrem Lebenslauf erfolgreich überwunden haben, spielen bei der Auswahl eine genauso große Rolle, wie (sehr) gute Leistungen auf Ihrem Bildungsweg.

Selbstverständlich können sich auch Personen mit Fluchthintergrund auf das Deutschlandstipendium bewerben.

Pro Monat erhalten Sie als Stipendiat*in 300 Euro, wovon die Hälfte der Förderung durch ihre Stifter*in und die andere Hälfte durch den Bund übernommen wird

Nein. Das Stipendium wird unabhängig von anderen Einkommensarten, beispielsweise durch Minijobs oder studentischen Berufe gezahlt. Allerdings ist das Deutschlandstipendium nicht mit allen anderen Stipendien kombinierbar. Nähere Informationen finden Sie beim Abschnitt zur Doppelförderung.

Die Zusage gilt in der Regel für zwei Semester, also für den Zeitraum von einem Jahr, sofern die Voraussetzungen laut den Stipendienrichtlinien erfüllt sind. Dann prüft die Hochschule erneut, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Stehen die anteiligen privaten Fördermittel weiterhin zur Verfügung, wird anschließend die Förderung für einen weiteren Studienabschnitt gewährt. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit in Ihrem jeweiligen Studiengang. Gefördert werden kann maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit.

Sie können sich maximal für die letzten beiden Semester Ihres Studiums innerhalb der Regelstudienzeit bewerben. Wenn Ihr Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit beispielsweise sechs Semester beträgt, können Sie sich maximal für das 5. und 6. Semester bewerben. Wenn Sie bereits im Master-Studium sind und die Regelstudienzeit beispielsweise vier Semester beträgt, können Sie sich maximal für das 3. und 4. Semester bewerben.

Nein. Förderfähig sind bei diesem Stipendium laut Stipendienprogramm-Gesetz ausschließlich Studierende bis zum konsekutiven Masterabschluss. Stipendien für Doktoranden bieten zahlreiche andere Stiftungen und Nachwuchsprogramme an. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bergischen Universität Wuppertal unter www.stipendien.uni-wuppertal.de.

Nein. Es können nur Bewerbungen bearbeitet werden, die innerhalb der Frist im Online-Portal ausgefüllt wurden.

Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber (Abiturnote etc.). Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien wie zum Beispiel das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigen.

Begutachtet und beurteilt wird jede Bewerbung in ihrem Gesamtzusammenhang. Es gibt daher keinen vorab definierten Notendurchschnitt, jedoch sollte mindestens ein Durchschnitt von 2,3 erreicht werden.

Alle erbrachten Leistungen werden für das Deutschland-Stipendium gewertet. Ihre Durchschnittsnote entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Studilöwe-Kontoauszug. In Studiengängen ohne ECTS-Punkte ermitteln Sie bitte einen ungewichteten Durchschnitt, indem sie alle bestandenen Prüfungsleistungen addieren und die Summe durch die Anzahl der addierten Leistungen teilen. Als Nachweis fügen Sie bitte einen aktuellen Studilöwe-Kontoauszug oder die Scheine, anhand derer sie den Durchschnitt errechnet haben, bei.

ECTS-Punkte sind die Leistungspunkte, die Sie während Ihres Studiums erwerben und die auf Ihrem Studilöwe-Kontoauszug angegeben werden.

Die Stipendien werden von Auswahlgremien der einzelnen Fakultäten der Bergischen Universität Wuppertal vergeben.

Parallele Förderungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn die weiteren Förderungen der Stipendiat*innen immaterieller Natur sind. Wer bereits eine Förderung von mehr als 300€ im Monat erhält, kann nicht zusätzlich das Deutschlandstipendium erhalten. Genaueres finden Sie in folgendem PDF-Dokument.

Nein. Das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Das BAföG als Instrument der Breitenförderung ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Menschen die Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Das Deutschlandstipendium fördert gezielt besonders begabte Studierende. Stipendiaten können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.

Das Stipendium wird als Zuschuss gewährt (als Zuwendung im Sinne des Haushaltsrechts ist es nicht zurückzuzahlen).

Als Nachrücker können Sie jederzeit während des Stipendienjahres (Oktober - September) auf einen frei gewordenen Platz nachrücken, wenn bestehende Stipendiat*innen aufgrund von Studienende oder anderen Gründen ihre Förderzusage verlieren.

Die Förderzusage endet im September des folgenden Jahres und kann daher, je nach Zeitpunkt des Nachrückens, weniger als 2 Semester betragen.

Stipendiat*innen

Nein. Wenn Sie bereits im Bachelor gefördert wurden und diesen erfolgreich abgeschlossen haben und die Kriterien für eine Verlängerung erfüllen, kann ein Verlängerungsantrag kann auch beim Übergang von Bachelor zu Master gestellt werden.

Wenn Sie im Bachelor die Regelstudienzeit überschreiten, endet normalerweise das Stipendium. Wenn Sie sich im Rahmen der Verlängerung des Stipendiums allerdings parallel dazu unter Auflagen in den Master umschreiben, kann die Förderung fortgesetzt werden. ACHTUNG: Beachten Sie bitte, dass wir dann auschließlich erbrachte Leistungen und ECTS-Punkte für den Master berücksichtigen. Noch parallel im Bachelorstudium erbrachte Leistungen werden im Rahmen des Verlängerungsverfahrens für das Folgejahr nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie ggf. ein Semester parallel im Bachelor und Master studieren, bleibt die Regelstudienzeit und damit Förderdauer für den von Ihnen angegebenen Masterstudiengang laut Prüfungsordnung bestehen und verlängert sich nicht.  

Die Förderhöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit in Ihrem jeweiligen Studiengang. Gefördert werden kann maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Ein Antrag auf Verlängerung kann innerhalb der Regelstudienzeit bis maximal für das letzte und vorletzte Semester gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Notenschnitt mindestens „gut“ (2,3) ist und in den letzten zwei Semestern mindestens 45 Leistungspunkte erreicht wurden.

Die für eine Verlängerung oder auch Bewerbung maßgebliche Regelstudienzeit ist die Semesteranzahl gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung.

Die Erhöhung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie ("individuelle Regelstudienzeit") ist für das Deutschlandstipendium nicht relevant.

Auf begründeten Antrag oder aufgrund eines Auslandsaufenthalts kann die Förderung jedoch um ein Semester über die reguläre Regelstudienzeit hinaus verlängert werden.

Wenn Sie innerhalb der Regelstudienzeit Ihres geförderten Studiengangs einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert haben, der parallel zur Vorlesungszeit in Wuppertal lag und ein Studium vor Ort nicht möglich gemacht hat, kann die Förderung auf Antragsstellung um ein Semester über die reguläre Regelstudienzeit hinaus verlängert werden. Eine Förderung im Anschluss an die Regelstudienzeit,  beispielsweise für das 7. Bachelorsemester (bei 6-semestrigen Studiengängen) oder 5. Mastersemester (bei 4-semestrigen Masterstudiengängen) ist hingegen nicht möglich.

Bis spätestens vier Wochen vor Ablauf der Förderung muss ein Antrag auf Weiterförderung gestellt werden. Sie erhalten hierzu rechtzeitig ein Schreiben mit Informationen zu Fristen und Kriterien. Im Rahmen Ihres Verlängerungsantrags müssen Sie Ihre Studienleistungen aus dem letzten Studienjahr nachweisen. Nutzen Sie dafür bitte zusätzlich die nachfolgend hinterlegte Excel-Datei oder das entsprechende PDF.

Nein. Förderfähig sind bei diesem Stipendium laut Stipendienprogramm-Gesetz ausschließlich Studierende bis zum konsekutiven Masterabschluss. Stipendien für Doktoranden bieten zahlreiche andere Stiftungen und Nachwuchsprogramme an. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bergischen Universität Wuppertal unter www.stipendien.uni-wuppertal.de.

Das Deutschlandstipendium wird bei einem Wechsel der Hochschule innerhalb sowie außerhalb Deutschlands ein Semester lang weiter gezahlt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich an der neuen Hochschule zu orientieren und sich an der neuen Universität ggf. um das Deutschlandstipendium oder andere Stipendien zu bewerben.

Wenn Sie ihr Studium beenden, läuft die Förderung durch das Stipendium aus. Bei einem erfolgreichen Abschluss endet ihre Förderung entweder mit der Bekanntgabe der Gesamtergebnisses oder spätestens zwei Monate nach dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung.

Fall Sie stattdessen exmatrikuliert werden, ihren Studiengang wechseln oder das Studium gar abbrechen, hört die Förderung in ebendiesem Monat auf.

Ja, Sie können zeitweise auf den Bezug Ihres Deutschlandstipendiums verzichten, beispielsweise, wenn Sie für einen Zeitraum eine höhere Förderung erhalten können. Allerdings verlängert sich dadurch ihr Bewilligungszeitraum des Deutschlandstipendiums nicht.

Ob das Stipendium während einer Beurlaubung weitergezahlt wird, hängt von der Art dieser ab. Falls Sie beispielsweise aufgrund der Pflege eines Familienmitglieds, einer Schwangerschaft oder der Erziehung von Kindern beurlaubt werden, wird das Deutschlandstipendium zunächst nicht weitergezahlt. Allerdings verlängert sich der Bewilligungszeitraum nach Rückkehr ins Studium um die Dauer der Beurlaubung.

Wenn Sie sich stattdessen aufgrund eines Pflichtpraktikums oder wegen eines Auslandssemesters beurlauben lassen, wird das Stipendium weiterhin ohne Unterbrechung gezahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Bestandteil ihres Studiums bzw. ihrer Prüfungsordnung handelt. Wenn es sich beispielsweise um ein freiwilliges Praktikum handelt, verhält sich die Zahlung des Stipendiums wie im ersten Abschnitt beschrieben.

 

Ja. Wenn Sie als Stipendiat*in mit dem ERASMUS+-Programm ihren Auslandaufenthalt gestalten, erhalten Sie weiterhin das Stipendium. Die ist sogar der Fall, wenn Sie für diese Zeitperiode auch vom Deutschen Akademitschen Austauschdienst (DAAD) bezuschusst werden.

Parallele Förderungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn die weiteren Förderungen der Stipendiat*innen immaterieller Natur sind. Wer bereits eine Förderung von mehr als 300 € im Monat erhält, kann nicht zusätzlich das Deutschlandstipendium erhalten. Genaueres finden Sie in folgendem PDF-Dokument.

Da das Deutschlandstipendium zu den eigenen Einkünften der Stipendiat*innen gezählt und diese sich vorwiegend selbstständig unterhalten sollen, wird dieses auf Ihren Unterhaltsanspruch geltend gemacht.

Nein. Sie bzw. ihre Eltern erhalten während der Förderung durch das Deutschlandstipendium weiterhin Kindergeld

Bei einem studienbezogenem Auslandsaufenthalt reduziert sich die Anzahl der einzrueichenden ECTS-Punkte von regulär 45 Punkten auf 23 Punkte für das Studienjahr.

Als Nachrücker können Sie jederzeit während des Stipendienjahres (Oktober - September) auf einen frei gewordenen Platz nachrücken.

Die Förderzusage endet im September des folgenden Jahres und kann daher, je nach Zeitpunkt des Nachrückens, weniger als 2 Semester betragen.

Stifter*innen

Ihr Engagement beim Deutschlandstipendium bietet auch für Sie vielfältige Vorteile. Zunächst lernen Sie durch Ihre Förderung talentierte, zukunftsgerichtete und fleißige Student*innen kennen, die sich auf eine Kooperation mit Ihnen freuen. Folgend stärken Sie den Standort Wuppertal einerseits im Bereich der Wissenschaft, andererseits perspektivisch aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht, da Ihre Stipendiat*innen herausragende Leistungen im Beruf erwarten lassen.

Makroperspektivisch werden Sie ein Teil einer noch jungen Stipendienkultur in Deutschland, die unter anderem auch die Student*innen erreichen möchte, die neben herausragenden Leistungen an der Schule und Universität, auch durch soziales Engagement oder mit dem passieren von biografischen Hürden glänzen können.

Das Deutschlandstipendium möchte Student*innen unterstützen, die herausragende Leistungen im Studium sowie im Beruf erwarten lassen. Allerdings werden bei der Auswahl auch biografische Hürden sowie soziales Engagement maßgeblich berücksichtigt.

An der Bergischen Universität beginnt die Förderung jeweils zum Wintersemester. Aufgrund des administrativen Aufwands findet die Vergabefeier der Stipendien meistens zu Beginn des Novembers statt.

Normalerweise tragen die die Unternehmen, Institutionen und Stiftungen 150€ pro Monat zu den Stipendien der Studierenden bei - weitere 150€ kommen vom Bund. Auf eigene Initiative können Sie ihren Förderbetrag erhöhen, was dann den von Ihnen geförderten Stipendiat*innen ausgeschüttet wird. Der Beitrag des Bundes bleibt in jedem Fall bei 150€.

Ihre Zusage gilt zunächst für ein Jahr, also über das folgende Winter- und Sommersemester. Falls die Stipendiat*innen folgend noch die Auswahlkriterien erfüllen und Sie an einer längerfristigen Förderung interessiert sind, freuen wir uns sehr, ein Stipendium zu verlängern zu können. Stipendiat*innen können bis zum Ende ihrer Regelstudienzeit gefördert werden.

Ja. Gerne hilft Ihnen die Geschäftsstelle auch bei der Kontaktaufnahme. Wir freuen wir uns über die gängige Praxis an unserer Universität, bei der über das letzte Jahrzehnt ein enges Netzwerk zwischen Student*innen und Stifter*innen entstanden ist. Gerne können Sie auch die Stipendiat*innen zu Praktika, Veranstaltungen oder zum weiterführenden Austausch einladen, was über die Exkursionen und Treffen, welche durch die Geschäftsstelle organisiert werden, hinausgeht.

Ja. Das Deutschlandstipendium erlaubt das Arbeiten, beispielsweise in Form einer Werkstudent*innentätigkeit, ausdrücklich. Doch bitten wir Sie den kooperativen Charakter des Stipendiums zu berücksichtigen: Die Vergabe eines Stipendiums darf nicht an eine direkte Gegenleistung geknüpft. Engagement, welches über das Netzwerk des Stipendiums hinsausgeht, ist seitens der Stifter*innen sowie seitens der Stipendiat*innen freiwillig.

Gerne verweisen wir an dieser Stelle an das Servicezentrum des Deutschlandstipendiums. In ihren FAQs auf www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de finden Sie nähere Informationen. Falls Ihre Fragen dadurch nicht geklärt werden konnten, können Sie das Team des Servicezentrums auch telefonisch und per E-Mail erreichen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: